In drei Schritten zur Elektromobilitäts-Förderung
Wer ein Elektrofahrzeug in Deutschland besitzt, tut nicht nur was für seine Umwelt sondern kann damit ab sofort auch zwischen 250 € und rund 400 € sparen. Das Schlagwort dazu heißt Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote.
Für Fahrzeuge der Klasee L3e
(schneller als 45 km/h)
Privatpersonen und gewerbliche Fahrzeughalter können die Treibhausgas-Einsparungen ihrer E-Zweiräder ab der Fahrzeugklasse L3e (schneller 45 km/h) an THG-Quotenhändler verkaufen. Hierfür hat E-LEVEN in Kooperation mit E-BONUS die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
Für Fahrzeuge der Klasse L1e
(bis max. 45 km/h)
Wenn Du Dir einen 45 km/h Roller anschaffst, hast Du die Möglichkeit das Fahrzeug mit einem Versicherungs-Kennzeichen (gibt es bei Deiner Versicherung oder direkt über uns) zu bewegen oder mit einem "richtigen Kennzeichen" über die Zulassungsstelle anzumelden. Damit erhältst Du einen Fahrzeugschein, mit dem Du dann den E-BONUS beantragen kannst.
Wichtig zu beachten ist, dass es sich hierbei weiterhin (trotz freiwilliger Anmeldung) um ein Kleinkraftrad handelt, dass von der HU-Pflicht (TÜV) ausgenommen ist.
Darüber hinaus müssen folgenden Punkte in der Zulassungsbescheinigung Teil I richtig aufgenommen werden: (P.3) Antriebsart: ELEKTRO; Nächste Hauptuntersuchung: dieses Feld muss leer bleiben und idealerweise wird unter Punkt 21 noch ein Vermerk eingetragen: "zulassungsfreies Fahrzeug mit freiwilliger Zulassung, Bestandsschutz als KKR" – oder so ähnlich. Hier ein Beispiel:
Wietere Informationen dazu findest du im E-Bonus für Kleinkrafträder-Factsheet (PDF).